Über den eigenen Tod nachzudenken ist ein sehr sensibles Thema. Doch gerade durch testamentarische Vorgaben können bittere Auseinandersetzungen der Erben, an deren Ende oftmals gar ein erheblicher Verlust der Erbmasse steht, vermieden werden.

Wir selbst führen keine Rechts- und Steuerberatung durch, sodern vermitteln hierfür spezialisierte Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare. Jedoch bieten wir unsere Tätigkeit als Nachlassverwalter an, deren Ziel es ist, dafür Sorge zu tragen, den Willen des Erblassers auch nach seinem Tode zu erfüllen.


Konkret heißt das:

  • Als Nachlassverwalter verwalten wir Ihr Vermögen und sorgen dafür, dass
    die von Ihnen Begünstigten das ihnen zugedachte Erbe erhalten.

  • Während der Nachlassverwaltung erhalten wir die Substanz Ihres Nachlasses; vorschnelle Verkäufe und Vermögensumschichtungen
    werden so vermieden.


  • Die Begünstigten führen wir behutsam in ihre neue Rolle als Vermögende ein und stehen mit Rat und Tat zur Verfügung.